Startschuss

Vor dem verbindlichen Einstieg in eine Baugemeinschaft müssen die Baumenschen einen Darlehensvertrag mit einer Bank über die gesamten Herstellungskosten unterzeichnen. Ausnahme sind besonders liquide Parteien, die zum Beispiel geerbt haben, und alles bar begleichen. Ebenso wie beim gewerblichen Bauvorhaben mit Bauträger wird nach Baufortschritt bezahlt, das heißt dann, wenn die Rechnung eines Gewerks eintrifft, geprüft und freigegeben wurde.
In der Baugemeinschaft gibt es keine übergeordnete Instanz wie den Bauträger. Herkömmliche Banken lassen darum meist die Finger davon. Nur eine Handvoll gemeinnütziger Institute stehen als Darlehensgeber zur Verfügung. groove top konnte die GLS Gemeinschaftsbank eG als Partner für die Baufinanzierung gewinnen.

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